Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus, egal ob im ländlichen oder im städtischen Raum. Sie fördern das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Die Bürgerschaft wird in den Städten und Gemeinden durch den Rat und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister bzw. in kreisfreien Städten durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister vertreten. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine Vertretung, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Bund und Länder legen weitestgehend die Rahmenbedingungen für die Verwaltung fest und verteilen einen großen Teil des Steuergeldes. Die Umsetzung, in der Fachsprache „der Verwaltungsvollzug“, findet dann auf der kommunalen Ebene statt. Bemerkenswert dabei: Etwa zwei Drittel aller staatlichen Investitionen werden von den Kommunen getätigt, und 80 bis 90 Prozent der Bundesgesetze werden dort umgesetzt.
Dabei erscheint Kommunalpolitik häufig unwichtig, und politische Wirkung vermutet man eher auf Europa-, Bundes- oder Landesebene. Aber dieser Eindruck täuscht; die Bedeutung von Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung für unser Leben ist enorm groß.
Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise ist über Artikel 28 unseres Grundgesetzes und über Artikel 78 unserer Landesverfassung Nordrhein-Westfalen garantiert. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung: Die Städte und Gemeinden haben ein eigenes Steuerhebesatzrecht, insbesondere über die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer.
Die Kommunen haben verschiedene Aufgaben, bei denen sie unterschiedliche Handlungsspielräume haben. Zu den „freiwilligen“ Selbstverwaltungsaufgaben zählen die Errichtung sportlicher, kultureller oder gesellschaftlicher Einrichtungen (z.B. Sportplatz, Schwimmbad, Theater, Bibliothek, Bürgerhaus), die Wirtschaftsförderung, Erholungseinrichtungen etc.
Zu den „pflichtigen“ Selbstverwaltungsaufgaben gehören die Bauleitplanung, die Trägerschaft bestimmter Schulen mit den damit verbundenen Pflichten, die Straßenbaulast für Gemeindestraßen, Abfall- und Abwasserbeseitigung, die Erschließung von Bauland etc.
Von den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben sind die „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ abzugrenzen. Das Land kann die Kommunen durch Gesetz oder Rechtsverordnung zur Übernahme und Durchführung derartiger Aufgaben verpflichten. Anders als bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ist nicht nur das „Ob“ der Wahrnehmung der Aufgabe durch die Kommunen dort geregelt, sondern darüber hinaus kann in diesem (Übertragungs-)Gesetz auch das „Wie“ der Aufgabenwahrnehmung geregelt werden.
Die Gemeinden nehmen beispielsweise die Aufgaben des Brandschutzes oder des Melderechts als „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ wahr.
Der Rat der Gemeinde entscheidet grundsätzlich in allen Angelegenheiten der Gemeinde, die das Gesetz nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen hat. Als politische Vertretung der Bürgerschaft obliegt dem Rat die Kontrolle der Verwaltung, die Zuständigkeit für alle Grundsatz- und Leitungsentscheidungen sowie durch Satzungen örtliches Recht zu setzen.
Der Rat bildet für verschiedene Aufgabengebiete Ausschüsse, die entsprechend der Fraktionsstärke besetzt werden. In den meisten Ausschüssen arbeiten im Übrigen auch sogenannte „Sachkundige Bürger“ mit.
Wo eine Kita gebaut wird, wie Jugendfreizeiteinrichtungen ausgestattet sind, wie schnell eine Schule einen Breitbandanschluss erhält, ob es noch ein Freibad gibt, wo Asylbewerber untergebracht werden, ob eine Sportstätte oder ein Friedhof geschlossen wird: all das sind Beispiele für Fragen, die in der Kommune entschieden werden.
Sie sehen, auf keiner anderen Verantwortungsebene sind die Bürgerinnen und Bürger der Politik so nahe, sind sie von politischen Entscheidungen so unmittelbar betroffen, können sie aber auch vielfältig mit beeinflussen.
Durch Ihre Stimmabgabe bei der Wahl übernehmen Sie Verantwortung für Ihre eigene Zukunft. Mit Ihrer Stimme nehmen Sie aktiv Einfluss auf die Politik vor Ort, also auf Fragen des Alltags.
Und es lohnt sich, sich auch nach dem Wahltermin in unserer Kommune zu engagieren, um unser Lebensumfeld in Dörentrup mitzugestalten.
Dörentrup - das sind heute 6 Ortsteile und ein Zentrum. Das sind aber vor allem rund 7.700 Menschen, für die Dörentrup eine lebens- und liebenswerte Heimat ist! Eine Heimat, in der gelebte Vielfalt und örtliche Besonderheiten genauso großgeschrieben werden, wie die gemeinsame Identität und der Zusammenhalt.