Corona-Vorschriften

Dieser Erlass vom 04.04.2022 beinhaltet die Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im weiteren Verlauf der Coronavirus-Epidemie.

Die Gemeinde Dörentrup kann, wie im § 2 Absatz 3 CoronaSchVO vorgesehen, im Rahmen des Hausrechts verbindliche Hygienemaßnahmen und Zugangsregelungen festlegen.

So bleibt das Tragen einer Maske bis auf Weiteres verpflichtend für die Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen.

Nähere Zugangsregeln (wie z.B. 3G) werden zunächst nicht mehr definiert.